· Einphasige und mehrphasige Kurse
Die Anmeldung wird
gültig, wenn das in der Ausschreibung festgelegte Anmeldeentgelt
überwiesen wurde. Die restlichen Kosten sind bis acht Tage
vor Kursbeginn auf u.g. Konto zu überweisen. Die angegebenen Kosten umfassen
bei mehrtägigen Veranstaltungen grundsätzlich Vollpension und Kursgebühr. Die
Seminare können nur mit allen angegebenen Leistungen gebucht werden. Eine
Erstattung oder Minderung von Kosten im Fall der Nichtinanspruchnahme von
Mahlzeiten oder Veranstaltungsteilen ist nicht möglich.
Kontoverbindung:
Sparkasse Westmünsterland BLZ 401 545 30 · Konto Nr. 47 011 945
IBAN: DE18 4015 4530 0047 0119 45 · BIC: WELADE3WXXX
· Qualifizierende Lehrgänge für die Laienmusik
Mit der Anmeldung ist das Entgelt für die 1. Phase zu überweisen, die als Orientierungs-
phase gilt. Die weiteren Kursentgelte werden nach Zahlungsplan in Raten an die Akademie entrichtet.
Teilnehmenden, die in einem Verein tätig sind, der einem Fachverband der
Arbeits-gemeinschaft Laienmusik des Landesmusikrates NRW angehört,
werden nach Beendigung des Lehrgangs und nach Maßgabe zur Verfügung
stehender Mittel auf Antrag die Kursentgelte anteilig (zurzeit €
50,-/besuchte Phase) erstattet. Voraussetzung: Ordnungsgemäße Teilnahme
entsprechend der Lehrgangsordnung.
· Bei mehrphasigen Kursen und bei den Qualifizierenden
Lehrgängen für die Laienmusik ist das Entgelt auch dann in voller Höhe
zu entrichten, wenn eine Phase ganz oder teilweise versäumt wird.
· Je nach Umfang werden anfallende Material- und Kopierkosten zusätzlich zum ausgewiesenen Kursentgelt berechnet.